Das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied «Happy Birthday to You» ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am Dienstag (Ortszeit). Das Lied sei Allgemeingut, urteilte ...
Eine Fischkopfmaske als Eintrittskarte? Und als Passwort ein "Pssst"? Die Feier, welche Familie und Mitarbeiter für Jünne Gosch organisiert hatten, war genau auf das Geburtstagskind zugeschnitten: ...
Schopfloch-Oberiflingen. "Wie schön, dass du geboren bist" – ein fröhliches Geburtstagslied auf den Lippen, gratulierten die Erst- und Zweitklässler der Grundschule Oberiflingen Hartmut Wanski zum 70.
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